Möchten Sie Ihren (Enkel-)Kindern frühzeitig Vermögen übertragen, den freien Zugriff hierauf aber einschränken?
Eine Vermögensverwaltung in einer Fondspolice bietet zahlreiche exklusive Gestaltungsmöglichkeiten, die andere Kapitalanlagen nicht bieten. Zum einen können (un-)widerrufliche Bezugsrechte für den Erlebens- und Todesfall des Versicherungsnehmers und/oder der versicherten Person definiert werden.
Zum anderen kann die Versicherungsnehmer-Eigenschaft auf zwei (ggf. auch mehrere) Personen aufgeteilt werden. Die Verteilung kann sowohl paritätisch als auch disquotal erfolgen, bis hin zu 1% zu 99% Anteil.
Jede Vertragsänderung (z.B. Teilauszahlung, Kündigung, Beleihung) ist nur bei Zustimmung von 100% möglich. Der 1%-Mit-Versicherungsnehmer übernimmt somit eine Art „Treuhandfunktion" zur Vermeidung von ungewünschten Vertragsänderungen durch den 99%-Inhaber oder der Einflussnahme Dritter. Der Mindestanlagebetrag für diese besondere Vertragskonstellation liegt bei Einmalbeiträgen bei 50.000 Euro.
Die wesentlichen Einsatzmöglichkeiten für GIA-EnkelPolicen:
1) Nutzung von Schenkungsfreibeträgen bei (minderjährigen) Angehörigen
- Kinder und Enkel haben vergleichsweise hohe Freibeträge (Kinder 400 T€, Enkel 200 T€, derzeit alle 10 Jahre)
- Die freie Verfügbarkeit soll aber bis zum Erreichen einer definierten Ziellaufzeit (z.B. 25 Lj.) oder bis auf weiteres eingeschränkt werden. Einvernehmlich besteht aber ein jederzeitiger Zugriff (z.B. für Teilauszahlung zur Ausbildungsfinanzierung etc.)
2) Häufiger Einsatz als Zugriffs-Sperre für „Mündel" mit „Daumen drauf"
- Auch Erwachsene bedürfen mitunter einer Schutzfunktion vor sich selbst oder Dritten (Partner, Fremde, Freunde, Finanzdienstleister, etc.)
- Personen mit Suchtverhalten (Spiel-, Alkohol-, Medikamenten-, Drogen-, Verschwendungssucht, etc.)
- In Betreuung befindliche Personen (eingeschränkt Geschäftsfähige, Kranke, Behinderte, etc.)
Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten ähnelt der Beratungsprozeß dem der Konfiguration eines Autos. Es gilt die Anlagehöhe, Grundlaufzeit, Chance-/Risikoklasse, Garantieleistungen und Bezugsrechte festzulegen. Bei großen Schenkungen empfehlen wir zusätzlich Schenkungsverträge mit Widerrufsklausen zu vereinbaren.
Wir kennen sämtliche Vertragsvarianten und beraten Sie gerne!