Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sind Sie aus Sicht des Gesetzgebers ein Zwitterwesen. Sämtliche "internen" Vertragsgestaltungen unterliegen den Argusaugen des Finanzamtes.

Insofern müssen steueroptimierende Vertragsgestaltungen und Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersversorgung den strengen Auslegungen des Finanzamtes entsprechen. Da die Sie betreffende Rechtssprechung einem ständigen Wandel unterliegt, gehören auch die zugehörigen Vertragswerke (z.B. Pensionszusagen) regelmäßig auf den Prüfstand, ähnlich dem TÜV bei Ihrem PKW.

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen zudem nicht dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG), das als Arbeitnehmerschutzgesetz zu interpretieren ist. Das ermöglicht individuelle Vertragsgestaltungen, erfordert aber auch die Beachtung der rechtlichen Schranken und besondere Vorkehrungen für einen wirksamen Insolvenzschutz. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) bietet dieser Personengruppe nämlich keinen Schutz.

Guter Rat ist teuer, aber notwendig! Im Interesse unserer Mandanten und deren Steuerberater arbeiten wir bei der Einrichtung und Sanierung von Versorgungszusagen für GGF mit gerichtlich zugelassenen Rentenberatern zusammen, für die die komplexe Rechtsmaterie der bAV (Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Insolvenzrecht) Tagesgeschäft ist.

Nur die Einschaltung von zur Rechtsberatung zugelassenen Beratern ermöglicht eine haftungsrechtlich unbedenkliche Beratung von Gesellschafter-Geschäftsführern. Erst wenn das "Papier" stimmt, kann die passende Rückdeckung ausgewählt bzw. angepasst werden. 

Die stark gestiegene Lebenserwartung bei gleichzeitig sinkendem Zinsniveau in hochvolativen Kapitalmärkten stellt hohe Anforderungen an die Rückdeckung. Eine "Ausfinanzierung" der Versorgungszusage entsprechend den versicherungsmathematischen Barwerten ist häufig wirtschaftlich nicht darstellbar, da der Kapitalbedarf gegenüber dem steuerlichen Teilwert (Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz) zum Rentenbeginn um rund 60% höher ausfällt. Selbst der erhöhte Handelsbilanzwert gemäß dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) stellt die tatsächliche Verbindlichkeit nur unzulänglich dar. Daher sind innovative und flexible Versorgungskonzepte gefragt, die es nicht von der Stange gibt.

Insgesamt bedarf es der Diskussion und Analyse der folgenden Dokumente und Themen:

  • Rechtliche Analyse der bestehenden Versorgungszusage
  • Analyse der bestehenden Rückdeckung
  • private und betriebliche Versorgungssituation und Ziele des GGF
  • Berücksichtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
  • Unternehmensnachfolgeplanung

Hieraus wird deutlich, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung eine anspruchsvolle Unternehmensberatung ist und nur durch interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater zu einem Ziel führt, das auch Ihres ist!

Wir beraten Sie gerne!





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